Über uns und warum wir einen Verein gründen

Aller Anfang ist schwer! Der Weg hierher war nicht immer einfach für uns. Aber wir würden um keinen Preis der Welt etwas daran ändern. Unsere Erfahrungen haben uns zu dem gemacht, was wir heute sind - und wir haben aus unseren Fehlern gelernt. Davon können wir heute profitieren.

Der Name "EUROS" und seine Geschichte 

Euros (griechisch Εὖρος) war in der griechischen Mythologie der Ostwind.
Seine Eltern sind Astraios, der Gott der Abenddämmerung, und die Göttin der Morgenröte Eos. Die Brüder von Euros sind die Anemoi.
Ursprünglich wurden alle östlichen Winde als Euros bezeichnet. Speziell als Wind, der im Winter von Südosten her bläst, wurde der Euros auch als Eurónotos bezeichnet. Auch auf dem Turm der Winde in Athen erscheint er als Südostwind. Nach Vitruv hat der Euros den Namen, da er aus Richtung der Morgendämmerung kommt (quod ex auris procreatur).
Der direkt aus dem Osten wehende Wind wurde Apheliotes (griechisch Ἀφηλιώτης, ionisch Ἀπηλιώτης) genannt. Die Römer nannten ihn subsolanus oder solanus. Nach Aristoteles ist der Apheliotes feucht und weht genau von Osten her.

Warum wir einen Verein gründen?

Der wichtigste Grund für den Initiator ist das bürgerschaftliches Engagement das kulturelle Leben zu fördern. Dies ist unverzichtbar für die Erhaltung von Kultur und von kulturellen Werten, gesellschaftlicher Integration und zivilgesellschaftlicher Demokratisierung. Vereine sind ein lebhaftes Zeugnis für die Freiheit und Selbstbestimmung in einer Gesellschaft.

Die Voraussetzungen sind gut:

  • Der Geschäftssitz mit Büro und Versammlungsraum ist vorhanden 
  • Die Internetpräsenz ist vorhanden
  • Social Media ist im Aufbau 
  • Die vorhandenen Räumlichkeiten eignen sich sehr gut zu Präsentationen, Ausstellungen, Konzerte, Gespräche und Vorstellungen 
  • Die Grundstücke eignen sich sehr gut für Veranstaltungen im begrenzten Rahmen
  • Durch eigene Immobilien sind wir strategisch gut aufgestellt
  • Es existieren keine Verbindlichkeiten zu Kreditinstituten oder Versicherungen
  • Die Gründung durch 2 Mitglieder ist erfolgt
  • Die Gemeinnützigkeit wird derzeit geprüft
  • Die Eintragung in das Vereinsregister wird beantragt


Die Vorteile einer Vereinsgründung mit Gemeinnützigkeit:

  • Jeder Verein hat ab Gründung Zugang zu öffentlichen Steuermitteln
  • Viel weniger bürokratischen Aufwand als bei einem wirtschaftlichen Unternehmen
  • Keine persönliche Haftung der Mitglieder
  • Der Verein kann als juristische Person handeln
  • Eine Demokratische Organisationsform
  • Sehr Geringe Gründungskosten
  • Kein Startkapital erforderlich



Damit kann auf schnelle und unkomplizierte Weise dafür gesorgt werden dass die denkmalgeschützten Objekte die sich im Besitz der Familie Schmidt derzeit noch befinden nach Vereinsgründung diesem zufließen und somit nicht nur erhalten sondern durch den Verein der Öffentlichkeit zugeführt werden.
Eine Vision wird Wirklichkeit!

Eine kurze Erläuterung für zukünftige Vereinsmitgliedern zum besseren Verständnis:

  • Der Vorstand, die Gründungsmitglieder und seine Mitglieder haften nicht persönlich, also auch nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Vereins 
  • Der Verein kann in eigenem Namen gegenüber Behörden und Ämtern auftreten
  • Der Verein kann die Gemeinnützigkeit und damit Steuerfreiheit unter Berücksichtigung von Steuerfreigrenzen derzeit liegend bei 35.000 € beantragen 
  • Der Verein darf als juristische Person ins Grundbuch von Grundstücken eingetragen werden und schützt somit Grundstücke vor fremdem Zugriff oder dem Zugriff Dritter (Gläubiger, Insolvenzverwalter, Finanzämter, Gemeindeverwaltungen o.ä.) was bei einer Einzelperson oder einer Familie jederzeit der Fall kann sein kann
  • Ein Verein besitzt eine Satzung mit klar definierten Vorgaben
  • Ein Verein hat eine demokratische Organisationsform mit einer Kontrolle durch eine Mitgliederversammlung und oder deren Gründungsmitglieder
  • Die Kosten für eine Gründung sind niedrig (ca. 100 - 150 Euro)
  • In der Regel wird kein Startkapital benötigt
  • Ein Verein kann ein eigenes Konto bei einer Bank eröffnen 
  • Die Flexibilität des Gesetzes bietet Gestaltungsspielraum in der Satzung mit Sonderregelungen und oder Ehrenvorsitzenden. Hinsichtlich der Satzung, kann es somit Sonderregelungen geben, wie beispielsweise Beitragsbefreiung für Gründungsmitglieder und oder einem Ehrenpräsidenten laut Paragraph 35 BGB
  • Die Gründung setzt bestimmte Anforderungen voraus (Satzung, Wahl des Vorstands)
  • Ein Verein darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen und sich nur im „ sogenannten Nebenzweck“ wirtschaftlich betätigen, sonst verliert er seine Eintragung als e.V.


Hier vielleicht auch noch die Nachteile:

  • Satzungsänderungen und Ab- oder Neuwahlen des Vorstands müssen immer beim Gericht angemeldet werden
  • Zur Eintragung eines Vereins muss die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben werden (die Gründungsmitglieder)
  • Der Verein unterliegt hinsichtlich der Geschäftsführung und der Mittelverwendung einer Kontrolle durch das Finanzamt



Einen Verein zu gründen, ist zwar mit etwas bürokratischem Aufwand verbunden. Dafür bietet diese Rechtsform viele Vorteile. Die Gründungskosten sind gering, es wird kein Startkapital benötigt. Außerdem kann der Verein von Steuererleichterungen und öffentlichen Fördermitteln profitieren und wird somit Teil einer demokratischen Organisation und Gesellschaft. 

Wie sagte schon Erich Kästner: "Es gibt nichts Gutes , ausser man tut es!"

Quelle:  Bürgergesetzbuch BGB